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Mitwirkung

Schulkonferenz: 

Laut §§ 90-91 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet. Sie berät und entscheidet über wichtige Schulangelegenheiten.

Die kommende Sitzung findet voraussichtlich am 08.10.2026 statt.

 

Schülersprecher:

Laut § 84 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. Sie vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule. Laut § 93 wird an Oberstufenzentren für jede Abteilung eine Teilkonferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. In der Regel finden in diesem Rahmen (abteilungsintern) die Versammlungen statt.

 

Die Schülervertretungen der 3 Abteilungen haben sich am 25.03.2026 mit der stellvertretenden Schulleiterin getroffen und abteilungsübergreifende Themen besprochen. Allen Schülersprecher:innen ist das entsprechende Protokoll zugegangen und kann darüber eingesehen werden.

 

Lehrerkonferenz:

Laut § 85 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Lehrkräfte gebildet. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

 

Fachkonferenz:

Laut § 87 des Brandenburgischen Schulgesetzes werden an jeder Schule Fachkonferenzen gebildet. Ihr gehören nicht nur Lehrkräfte, sondern auch beratende Mitglieder (Schüler:innen), die von der Konferenz der Schüler:innen gewählt wurden.

Kontakt

Oberstufenzentrum

„Alfred Flakowski“

Caasmannstraße 11

14770 Brandenburg an der Havel

 

Tel.: 03381/ 58 41 40

Fax: 03381/ 58 41 48

E-Mail: