Mitwirkung
Schulkonferenz:
Laut §§ 90-91 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet. Sie berät und entscheidet über wichtige Schulangelegenheiten.
Die kommende Sitzung findet voraussichtlich am 08.10.2026 statt.
Schülersprecher:
Laut § 84 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. Sie vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule. Laut § 93 wird an Oberstufenzentren für jede Abteilung eine Teilkonferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. In der Regel finden in diesem Rahmen (abteilungsintern) die Versammlungen statt.
Die Schülervertretungen der 3 Abteilungen haben sich am 25.03.2026 mit der stellvertretenden Schulleiterin getroffen und abteilungsübergreifende Themen besprochen. Allen Schülersprecher:innen ist das entsprechende Protokoll zugegangen und kann darüber eingesehen werden.
Lehrerkonferenz:
Laut § 85 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Lehrkräfte gebildet. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Fachkonferenz:
Laut § 87 des Brandenburgischen Schulgesetzes werden an jeder Schule Fachkonferenzen gebildet. Ihr gehören nicht nur Lehrkräfte, sondern auch beratende Mitglieder (Schüler:innen), die von der Konferenz der Schüler:innen gewählt wurden.
Kontakt
Oberstufenzentrum
„Alfred Flakowski“
Caasmannstraße 11
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381/ 58 41 40
Fax: 03381/ 58 41 48
E-Mail:





