Mitwirkung

Schulkonferenz: 

Laut §§ 90-91 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Schulkonferenz gebildet. Sie berät und entscheidet über wichtige Schulangelegenheiten.

Der Termin der kommenden Sitzung wird hier bekannt gegeben.

 

Schülersprecher:

Laut § 84 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. Sie vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler der Schule. Laut § 93 wird an Oberstufenzentren für jede Abteilung eine Teilkonferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. In der Regel finden in diesem Rahmen (abteilungsintern) die Versammlungen statt.

 

Die Schülervertretungen der 3 Abteilungen treffen sich am 05.11.2026 mit der Schulleitung und besprechen abteilungsübergreifende Themen. Allen Schülersprecher:innen wird das entsprechende Protokoll zugehen.

 

Lehrerkonferenz:

Laut § 85 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird an jeder Schule eine Konferenz der Lehrkräfte gebildet. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

 

Fachkonferenz:

Laut § 87 des Brandenburgischen Schulgesetzes werden an jeder Schule Fachkonferenzen gebildet. Ihr gehören nicht nur Lehrkräfte, sondern auch beratende Mitglieder (Schüler:innen), die von der Konferenz der Schüler:innen gewählt wurden.